abizeitung rechtliches

Abizeitung Rechtliches – Tipps, um auf der sicheren Seite zu sein

Wenn ihr eure Abizeitung gestaltet, denkt ihr wahrscheinlich zuerst an Texte, Fotos und Mottos, aber selten an das Thema Abizeitung Rechtliches. Dabei ist genau das entscheidend, um am Ende kein böses Erwachen zu erleben.

Denn: Eine Abizeitung ist im rechtlichen Sinne eine kleine Publikation und unterliegt damit denselben Grundsätzen wie jede Schülerzeitung.

In diesem Artikel erklären wir euch leicht verständlich, was ihr Rechtliches bei eurer Abizeitung unbedingt beachten solltet. Von Datenschutz und Bildrechten über Urheberrecht und Meinungsfreiheit bis hin zur Impressumspflicht.

Ihr erfahrt, welche Inhalte erlaubt sind, wie ihr Einverständnisse richtig einholt und wie ihr euer Abibuch rechtssicher gestaltet, ohne dass der Spaß verloren geht.

Tipp: Wenn ihr parallel schon an Struktur und Texten arbeitet, schaut auch in unseren Artikel zum Thema Abizeitung Inhalt. Dort findet ihr alle Ideen für den Aufbau und die Gestaltung.

Abizeitung Rechtliches: Die 3 Grundlagen

Wenn ihr eine Abizeitung herausgebt, seid ihr, auch wenn’s komisch klingt, offiziell Herausgeber:innen einer Publikation.

Das bedeutet: Ihr habt Rechte, aber auch Pflichten.

Keine Sorge: Mit ein paar einfachen Regeln bleibt ihr auf der sicheren Seite.

1. Pressefreiheit & Verantwortung

Grundsätzlich gilt: Auch Abizeitungen fallen unter die Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes. Ihr dürft frei schreiben, kommentieren und gestalten, solange ihr niemanden beleidigt oder verletzt. Eine Zensur durch die Schule ist rechtlich nicht erlaubt, solange eure Inhalte sachlich bleiben und keine Grenzen überschreiten.

Allerdings müsst ihr auch Verantwortung übernehmen. In eurer Abizeitung sollte eine Person als „verantwortlich im Sinne des Presserechts“ genannt werden. Das ist meist jemand aus dem Abibuch-Komitee oder die Redaktion, die für den Inhalt haftet.

Diese Person achtet darauf, dass alle Inhalte rechtlich unbedenklich sind – also keine Beleidigungen, Urheberrechtsverletzungen oder Datenschutzverstöße enthalten.

Tipp: Legt früh fest, wer im Team die inhaltliche Freigabe übernimmt. So spart ihr euch später Diskussionen beim Druck.

2. Impressumspflicht & Anbieterkennzeichnung

Ein Impressum ist Pflicht – auch für Abizeitungen. Es sorgt für Transparenz und ist rechtlich vorgeschrieben (§5 TMG, §55 RStV).

In euer Impressum gehören:

  • Name und Anschrift der verantwortlichen Person (oder des Redaktionsteams)
  • Schule und Jahrgang
  • Kontaktmöglichkeit (E-Mail-Adresse genügt)
  • ggf. Druckerei oder Verlag (z. B. Abimanufaktur, GRADDY, Abibuch-Designer etc.)

Wenn ihr Werbung oder Sponsorenanzeigen im Heft habt, braucht ihr zusätzlich eine Anbieterkennzeichnung. Das ist im Prinzip das Impressum für den geschäftlichen Teil.

In unserem Artikel zum Thema Abiball Sponsoren findet ihr Tipps, wie ihr Werbung rechtssicher integriert.

rechtliches in der abizeitung

3. Presserecht schützt, aber verpflichtet

Das Presserecht schützt euch vor Zensur, verpflichtet euch aber zur journalistischen Sorgfaltspflicht.

Das bedeutet:

  • Behauptet nichts, was nicht stimmt.
  • Gebt Zitate korrekt wieder.
  • Trennt Meinungen von Tatsachen.

Beispiel:
❌ „Frau Müller hasst unsere Klasse.“ → könnte als Verleumdung gelten.
✅ „Frau Müller war bekannt für ihre strenge, aber faire Art.“ → Meinung, keine Beleidigung.

So bleibt euer Ton witzig, ehrlich und fair und rechtlich unbedenklich.

Datenschutz in der Abizeitung

Der Datenschutz ist einer der häufigsten Stolpersteine bei der Erstellung eurer Abizeitung.

Denn: Sobald ihr Namen, Fotos oder persönliche Informationen veröffentlicht, verarbeitet ihr personenbezogene Daten und die sind nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschützt.

Die gute Nachricht: Mit ein paar einfachen Regeln seid ihr auf der sicheren Seite.

Einwilligung ist Pflicht

Grundsätzlich gilt: Ohne Zustimmung keine Veröffentlichung!

Ihr dürft nur Inhalte abdrucken, die die betroffene Person freigegeben hat. Das gilt für Schüler:innen, Lehrer:innen, Eltern und alle anderen, die auf Fotos oder in Texten vorkommen.

Zu den personenbezogenen Daten zählen unter anderem:

  • Namen, Spitznamen oder Adressen
  • Geburtsdaten, E-Mail-Adressen
  • Fotos oder Gruppenbilder
  • Zitate und Steckbriefantworten
  • persönliche Texte, Rankings oder Bewertungen

Am einfachsten regelt ihr das mit einer Einverständniserklärung, die alle vorab unterschreiben.

Tipp: Viele Schulen haben bereits Vorlagen, sonst könnt ihr auch selbst ein einfaches Formular erstellen („Ich bin einverstanden, dass meine Fotos und Steckbriefdaten in der Abizeitung veröffentlicht werden.“).

Umgang mit Fotos & Gruppenbildern

Das Recht am eigenen Bild ist im §22 Kunsturhebergesetz (KUG) geregelt.

Es besagt: Fotos von Personen dürfen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden.

Aber es gibt Ausnahmen:

  • Gruppenfotos (z. B. Klassenbild, Abiballfoto) sind meist erlaubt, wenn niemand im Vordergrund gezielt herausgestellt wird.
  • Beiwerk-Fotos, wenn jemand zufällig auf einem Bild zu sehen ist, aber nicht im Fokus steht, sind ebenfalls unproblematisch.

Wenn ihr Fotos von Social Media oder aus alten Jahrbüchern nutzen wollt, fragt vorher um Erlaubnis . Auch Bilder aus WhatsApp-Gruppen oder privaten Chats dürfen nicht automatisch verwendet werden.

Impressum Abizeitung

Was passiert bei Verstößen?

In der Theorie kann ein Datenschutzverstoß zu Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen führen. In der Praxis passiert das selten.

Aber: Wenn sich jemand beschwert, müsst ihr reagieren, also betroffene Seiten überarbeiten oder entfernen.

Darum gilt:

  • Holt Einverständnisse schriftlich ein.
  • Verwendet Fotos nur mit Freigabe.
  • Seid transparent, was ihr abdruckt.

Dann habt ihr rechtlich nichts zu befürchten und euer Abibuch bleibt ein Erinnerungsstück, auf das alle stolz sein können.

Persönlichkeitsrechte & Meinungsfreiheit

Eine Abizeitung darf Spaß machen, provozieren und Erinnerungen festhalten, aber sie darf keinen verletzen. Zwischen Humor und Grenzüberschreitung liegt oft nur ein Satz. Deshalb ist es wichtig, die Persönlichkeitsrechte eurer Mitschüler:innen und Lehrer:innen zu respektieren.

Was fällt unter Persönlichkeitsrechte?

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die Würde, Ehre und Privatsphäre jeder Person (Artikel 1 und 2 Grundgesetz).

Das bedeutet: Niemand darf durch Texte, Fotos oder Bewertungen bloßgestellt oder beleidigt werden.

Was erlaubt ist:

  • Humorvolle Anekdoten („Max war immer der Retter, wenn die WLAN-Verbindung abbrach.“)
  • Ironie oder Wortspiele, die keinen abwertenden Charakter haben
  • Sanfte Neckereien, die auf gemeinsamen Insidern basieren

Was nicht erlaubt ist:

  • Beleidigungen („Frau Meier war die schlimmste Lehrerin ever!“)
  • Lästereien oder Gerüchte („Paul ist nur durch Beziehungen durchs Abi gekommen.“)
  • Private Informationen, die nicht jeder wissen muss (z. B. Beziehungen, Krankheit, Noten)

Meinungsfreiheit vs. Grenzen

Eure Texte sind durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) geschützt. Das heißt, ihr dürft Kritik äußern oder Dinge kommentieren.

Aber: Meinungsfreiheit endet dort, wo Rechte anderer verletzt werden.

Ein Beispiel:

Herr Schmidt hat uns nie verstanden – aber wenigstens hat er’s versucht.“ → humorvolle Kritik, erlaubt. 

Herr Schmidt ist unfähig und faul.“ → ehrverletzend, verboten.

Humor, Satire und Ironie sind ausdrücklich erlaubt, solange sie als solche erkennbar sind und niemand bloßstellen.

Im Beitrag Lehrer Ranking Abizeitung Ideen findet ihr faire und witzige Kategorien, die rechtlich unbedenklich sind.

Ranking, Umfragen & Awards

Rankings gehören zu jeder guten Abizeitung.

Wer kommt am häufigsten zu spät?“ oder „Wer ist der größte Klassenclown?“ sind Klassiker.

Aber: Achtet auf die Formulierung. Negative oder abwertende Kategorien („Der Nervigste“, „Der Faulste“) solltet ihr vermeiden. Sie können das Persönlichkeitsrecht verletzen.

Sichere & lustige Alternativen sind zum Beispiel:

  • Witzigste Kommentare im Unterricht
  • Kreativster Spicker
  • Wer sorgt für die besten Memes?

Wenn ihr Lehrer:innen oder Mitschüler:innen erwähnt: immer mit Augenzwinkern, nie mit Spott.

Abizeitung Rechtliches

Urheberrecht – was ihr wissen müsst

Das Urheberrecht (§§ 12–24 UrhG) schützt kreative Werke, egal ob Text, Foto, Grafik, Songtext oder Meme. Wenn ihr also etwas abdruckt, das jemand anderes geschaffen hat, braucht ihr eine Erlaubnis oder ein Nutzungsrecht.

Konkret heißt das:

  • Texte, Sprüche oder Liedzeilen dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers abgedruckt werden.
  • Bei Zitaten müsst ihr die Quelle angeben und sie im eigenen Zusammenhang verwenden, also nicht einfach kopieren, sondern mit eigenem Kommentar oder Bezug einbinden.
  • Fotos von Fotograf:innen dürfen nur mit deren Einverständnis genutzt werden (auch von Social Media!).

Beispiel:

❌ Songtext: „We’re all in this together“ – High School Musical (ohne Quellenangabe).

✅ „Wie High School Musical schon sagte: ‚We’re all in this together‘ – und jetzt sind wir wirklich durch!“

Das zweite Beispiel ist erlaubt, weil es ein Zitatzweck besteht und die Quelle klar ist.

Tipp: Wenn ihr eigene Fotos nutzt, gebt den Fotografen trotzdem an („Foto: Max Mustermann“). Das ist nicht nur fair, sondern gehört zur journalistischen Sorgfaltspflicht.

Markenrecht – Logos & Designs

Auch das Markenrecht (§14 MarkenG) spielt eine Rolle, besonders bei Mottos und Layouts. Viele Abimottos lehnen sich an bekannte Marken an („ABIdas – Impossible is nothing“, „ABIKEA – Lernst du noch oder lebst du schon?“).#

Das ist kreativ, kann aber problematisch sein, wenn ihr:

  • das originale Markenlogo nutzt
  • oder das Design täuschend ähnlich kopiert

Die reine Wortspiel-Idee ist erlaubt. Das Logo, Schriftzug oder Werbeslogan einer Firma dagegen oft nicht.

Beispiel:
✅ „ABIdas – Wir gehen mit Stil“ (eigene Typo & Design)
❌ Adidas-Schriftzug mit Drei-Streifen-Logo

Wenn ihr auf Nummer sicher gehen wollt: Gestaltet euer Motto immer im eigenen Stil oder lasst es leicht abwandeln. Dann ist’s rechtlich safe und trotzdem erkennbar cool.

Unter Die besten Abimottos aller Zeiten findet ihr rechtlich unbedenkliche Klassiker & moderne Ideen.

Memes, GIFs & Internetbilder

Das Internet ist eine Fundgrube für Humor, aber nicht alles darf man einfach abdrucken. Memes, Screenshots oder GIFs unterliegen fast immer einem Urheberrecht oder Markenrecht.

Wenn ihr sie trotzdem nutzen wollt, beachtet Folgendes:

  • Nur verwenden, wenn ihr die Quelle kennt und angeben könnt.
  • Besser: selbst Memes nachstellen, also eigene Fotos oder Illustrationen im Meme-Stil. Das ist kreativ und rechtlich unbedenklich.

Impressum, Verantwortung & Haftung

Auch wenn die Abizeitung kein offizielles Presseprodukt ist, gilt sie rechtlich als Druckerzeugnis mit Öffentlichkeitscharakter.

Das heißt: Ihr braucht ein Impressum, und es muss klar erkennbar sein, wer für den Inhalt verantwortlich ist.

Warum ein Impressum Pflicht ist

Ein Impressum sorgt für Transparenz und Rechtssicherheit. Es schützt sowohl euch als Herausgeber:innen als auch die Leser:innen, falls rechtliche Fragen auftauchen.

Das gilt nicht nur für professionelle Zeitungen, sondern auch für Abizeitungen, Schülerzeitungen und Online-PDFs.

Impressum = Pflichtangabe nach Presserecht und Telemediengesetz (§ 5 TMG)

Was ins Impressum gehört

Mindestens diese Angaben müssen rein:

  • Name und Anschrift der verantwortlichen Person(en)
  • Kontakt (E-Mail-Adresse oder Telefonnummer)
  • Schule / Jahrgang / Jahr
  • Vermerk „verantwortlich im Sinne des Presserechts“ mit einer konkreten Person (z. B. Redaktionsleitung oder Komiteechef)
  • Druckerei oder Anbieter, falls extern gedruckt wird

Beispiel-Impressum für eure Abizeitung:

Impressum:
Herausgeber: Abizeitung Jahrgang 2025 des Gymnasium Musterstadt
Verantwortlich im Sinne des Presserechts: Lena Mustermann, Musterstraße 7, 12345 Musterstadt
Kontakt: abizeitung2025@gmail.com
Druck: Abimanufaktur GmbH
Gestaltung: Abizeitungsteam 2025

Im Beitrag Abiball Sponsoren erfahrt ihr, wie ihr Werbeanzeigen rechtssicher ins Impressum integriert.

rechtliches in der abizeitung

Wer haftet für die Inhalte?

Rein rechtlich haftet die Person, die im Impressum als verantwortlich im Sinne des Presserechts steht.

Diese Person muss sicherstellen, dass keine:

  • beleidigenden oder diskriminierenden Texte erscheinen
  • urheberrechtlich geschützten Materialien verwendet werden
  • privaten Daten ohne Zustimmung veröffentlicht werden

In der Praxis trägt aber das gesamte Redaktionsteam Verantwortung. Wenn ein Beitrag problematisch ist, kann die Schule oder eine betroffene Person eine Unterlassung oder Korrektur verlangen.

Tipp: Lasst die Endfassung eurer Abizeitung von einer Lehrkraft oder Vertrauensperson gegenlesen. So geht ihr auf Nummer sicher, bevor sie in Druck geht.

Haftungsausschluss

Viele Abizeitungen fügen am Ende einen Disclaimer ein. Das ist kein Freifahrtschein, aber ein sinnvolles Signal.

Hinweis: Alle Inhalte dieser Abizeitung wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen die Herausgeber keine Haftung. Alle Beiträge spiegeln die persönliche Meinung der Verfasser:innen wider.

Damit zeigt ihr, dass ihr journalistische Sorgfalt walten lasst und schafft Transparenz.

Was darf in die Abizeitung und was lieber nicht

Eure Abizeitung darf Spaß machen, provozieren und kreativ sein, aber sie darf keine Rechte verletzen

Das ist erlaubt ✅

  • Lustige Anekdoten, Zitate oder Rankings mit Augenzwinkern
  • Karikaturen oder Memes, sofern niemand erkennbar herabgewürdigt wird
  • Satirische Texte, die klar als solche erkennbar sind

Das ist tabu ❌

  • Beleidigungen, Diskriminierungen oder Gerüchte
  • Anspielungen auf Alkohol, Sex oder Drogen in Zusammenhang mit Lehrkräften oder Mitschüler:innen
  • Urheberrechtlich geschützte Fotos, Logos oder Texte ohne Zustimmung

Tipp: Wenn ihr euch unsicher seid, fragt vor dem Druck eure Lehrer:innen oder lasst die finale Version von der Schulleitung freigeben. Das ist keine Zensur, sondern Schutz für euch.

Im Beitrag Abizeitung finanzieren erfahrt ihr, wie ihr Sponsoren rechtssicher integriert.

Die Abimanufaktur unterstützt euch dabei in jedem Schritt: von der kostenlosen App zum Sammeln der Inhalte bis hin zu Sponsoring-Optionen und dem hochwertigen und rechtlich sicherem Druck. So wird aus eurer Idee ein echtes Erinnerungsstück.

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